• FriedhofHallesches

Jeder Vorfall wird nach Art, Motiv, Datum und Ort zugeordnet. Die Chronik bildet die Grundlage für die Auswertung der Vorfälle im Bezirk und erstellt so ein Abbild von Alltagsrassismus.

Wenn ein Vorfall gemeldet wird, der mehrere Motive beinhaltet, wird er der Katergorie zugeordnet, die höherwertig ist.
Beispiel: Eine Person wird erst rassistisch beleidigt und dann geschlagen. In der Chronik wird der Angriff geführt, nicht die Beleidigung. Damit ist gewährleistet, daß jeder gemeldete Vorfall nur einmal erfaßt wird.

Grundsätzlich werden alle gemeldeten Vorfälle anonymisiert veröffentlicht.
Sollte jedoch auch trotz Anonymisierung ein Rückschluss z. B. auf den Wohn– oder Arbeitsort einer angegriffenen Person möglich sein, wird der Vorfall zum Schutz des Opfers nicht in der Chronik veröffentlicht. Vorfälle in Kitas oder Bildungseinrichtungen werden zum Schutz der Betroffenen unter bezirksweit vermerkt, um keine Rückschlüsse auf die Einrichtung ziehen zu können.

Wird ein Vorfall gemeldet, der nach Art und Motiv nicht konkret zugeordnet werden kann, wird dieser nicht in der Chronik erfaßt. Er kann intern vermerkt werden und in die inhaltliche Auswertung einfließen.

25.07.24

Wiederholter Angriff auf queere Bar in Friedrichshain

In einer queeren Bar in der Boxhagener Straße wurden in der Woche vor dem CSD durch Jugendliche mehrere Abflüsse fest verstopft. Dazu wurden mit Glasscherben versetzte Sandbomben genutzt, die beim Entfernen zu Handverletzungen bei den Mitarbeitern hätten führen können. Da dies nicht der erste Anschlag war, gingen die Mitarbeiter bei der Entfernung entsprechend vorsichtig vor.
Es handelt sich hierbei um eine Nachmeldung aus Oktober, der genaue Tag war nicht mehr erinnerbar.

Quelle: Bürger*innenmeldung

Wiederholter Angriff auf queere Bar in Friedrichshain

24.07.24

Rassistische Diskriminierung am Arbeitsplatz

Eine Schwarze Person wurde auf der Arbeit rassistisch diskriminiert. Weitere Informationen werden zum Schutz der Person nicht veröffentlicht.

Quelle: EOTO

Rassistische Diskriminierung am Arbeitsplatz

24.07.24

Strukturelle Diskriminierung in der U-Bahn am Gleisdreieck

Eine nicht weiße Frau wurde in der U-Bahn am Gleisdreieck kontrolliert. Da sie keine Fahrkarte hatte, fragte der Kontrolleur sie nach ihrem Ausweis. Sie zeigte den Ausweis ihres Herkunftslandes vor. Dieser war gültig und damit als Legitimierung ausreichend. Dies reichte dem Kontrolleur jedoch nicht, er wollte zudem eine deutsche Krankenkarte sehen.

Quelle: Bürger*innenmeldung

Strukturelle Diskriminierung in der U-Bahn am Gleisdreieck